Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) Gültigkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rheintal Gastronomie GmbH und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

§ 2) Gutscheine

Die Gutscheine werden bei Zahlungseingang aktiviert. Ein nicht aktivierter Gutschein kann nicht verwendet werden. Sollte bei der Aktivierung ein Problem auftreten, muss unbedingt der Kaufbeleg der Gutscheine (E-Mail zur Bestellbestätigung) vorgelegt werden, um nachträglich die Aktivierung des Gutscheins zu erlangen. Deshalb fordern wir Sie auf, den Kaufbeleg gut aufzubewahren.

Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von den Restaurants mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Ausdrucke zwar möglich, aber nur ein Ausdruck ist wertrelevant und einlösbar. Der erste eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und wird sofort nach dem Einlösen von den Restaurants abgebucht. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens der Restaurants, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Einlöser mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.

Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Restaurants, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

§ 3) Gültigkeit

Gutscheine können nicht gegen Barauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird der verbleibende Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen angerechnet. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Sollten die Restaurants aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Restaurants als ursprüngliche Ausstellerin der Gutscheine zurückgegriffen werden.

Die Restaurants sind nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist.

Die Versandkosten für die Beförderung der Gutscheine sind nicht im Preis inbegriffen. Diese Kosten werden folglich zusätzlich berechnet und vor der endgültigen Bestätigung der Bestellung angezeigt.

Die Gutscheine fallen nicht in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer.

§ 4) Lieferung

Der Eingang einer Bestellung wird sofort durch uns bearbeitet. Andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.

§ 5) Bezahlung

Die Bezahlung für bei Rheintal Gastronomie GmbH bestellte Artikel im Onlineshop erfolgt per Vorauskasse oder per Kreditkarte.

§ 6) Rechtshinweis

Gerichtsstand ist 9450 Altstätten. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

9450 Altstätten, 18.02.2021